Durchbruch bei internationaler Vernetzung

Während der heutigen Generalversammlung von „Unconditional Basic Income Europe (UBIE)“ – https://www.ubie.org/ga2023/ – und bei den demnächst stattfindenden Präsenztreffen vom „Basic Income Earth Network (BIEN)“ – https://basicincome.org – soll eine weltweite Vernetzung mit konkreten internationalen Aktionen zum Bedingungslosen Grundeinkommen beschlossen werden. Auch Mitglieder und Interessierte deutscher Organisationen rund ums BGE sitzen mit im Boot und tauschen sich zu den aktuellen Entwicklungen spontan heute um 18 Uhr online aus:

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Gemeinwohl-Grundeinkommen

Was wäre, wenn jeder Mensch einer Kommune ein regionales und gemeinwohlorientiertes kleines Grundeinkommen bekäme?

Was wäre, wenn jeder Mensch einer Kommune ein regionales und gemeinwohlorientiertes kleines Grundeinkommen bekäme?

GW-GE – Gemeinwohlorientierte Alternativwährung mit Grundeinkommensprinzip

Die Idee, welche hinter dieser Frage steckt, ist im Grunde einfach und vielversprechend zugleich: Alle Einwohner:innen einer Kommune erhalten monatlich ein Gemeinwohl-Grundeinkommen als Alternativwährung im Wert von ca. 100 – 200,- Euro. Diese können sie in teilnehmenden nachhaltigen und gemeinwohlorientierten Geschäften oder für entsprechende Dienstleistungen aus der Region ausgeben. Das schafft nach dem Prinzip der Komplementärwährungen einen eigenen Wirtschaftskreislauf. Die Menschen rücken wieder in den Mittelpunkt bei der Nutzung des Geldes als Tauschmittel und regionale Stabilität sowie Kleinunternehmertum werden gefördert.

Das Gemeinwohl-Grundeinkommen befähigt einerseits alle Menschen an ethisch-ökologisch sowie handwerklich oder nahrhaft qualitativen Produkten teilzuhaben. Andererseits kann dann auch die regionale Wirtschaft solche Produkte und Dienstleistungen unter gesicherten Umständen anbieten. Darüber hinaus ermöglicht diese alternative ökonomische Struktur neue Unternehmen, gemeinnützige Einrichtungen und soziokulturelle Initiativen entstehen zu lassen oder jene, die bereits bestehen, zu stärken.

Damit solche regionalen Strukturen der Initiativ-Wirtschaft aufleben können, muss ein eigener monetärer Habitus und Kreislauf geschaffen werden, in dem Gewinnmaximierung durch Ausbeutung von Umwelt und Menschen keinen Platz findet. Als Co-Finanzierung kann eine Gemeinwohl-Dividende dienen. Hierbei zahlen die regionalen und gemeinwohlorientierten Unternehmen einen finanziellen Beitrag in einen Gemeinwohl-Fonds, der direkt als Gemeinwohl- Dividende an die Einwohner:innen ausgeschüttet wird. Die teilnehmenden Unternehmen tauschen außerdem Marketingstrategien, Werbung und Konkurrenzdenken gegen die direkte Kundenbindung ein. Zwischen Verbraucher:innen und Anbieter:innen entsteht Vertrauen sowie eine Wertschätzung für die nachhaltig und regional erzeugten Produkte und Dienstleistungen – Bedarfe werden nun gedeckt, nicht mehr erzeugt.

Gerade in der Coronakrise zeigen sich die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Notlagen. Während Onlinedienste boomen, kämpfen regionale Kleinunternehmen sowie alteingesessene Geschäfte und Dienstleister:innen vermehrt um ihre Existenz. Solch eine Währung mit integrierter Dividende birgt das Potenzial, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen in der (Post-)Corona-Zeit deutlich positiver mitzugestalten und einer Monopolbildung ökonomischer Strukturen entgegenzuwirken.

Läuft das Projekt des Gemeinwohl-Grundeinkommens über Regionalvereine, Kommunalverwaltung oder gar über ein soziales Start-up-Unternehmen?

Wie diese Vision weiter ausgestaltet und als Projekt verwirklicht werden kann, das hängt auch davon ab, ob weitere engagierte Menschen gefunden werden können, die daran mitwirken.

Anmerkungen

Die oben genannte Idee eines Gemeinwohl-Grundeinkommens im Wert von ca. 200,- Euro in einer Komplementärwährung kann als eine Teilfinanzierung (partielles Grundeinkommen) bzw. als eine tragende Säule und erster Schritt zu einem gesamten bedingungslosen Grundeinkommen dienen. Es fördert die existenzielle Absicherung und die Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe aller Menschen. Das Gemeinwohl-Grundeinkommen kann zudem ein Schlüsselkonzept sein, welches die Umsetzung von Feldversuchen zur Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens schneller realisierbar oder direkt überflüssig macht. Das GW-GE ist eine Synthese zwischen Gemeinwohl- Ökonomie mit Grundeinkommensprinzip und Alternativwährung auf regionaler Ebene. Ausgezahlt als Parallelwährung ist es nicht an das aktuelle System gebunden und ermöglicht eine unbegrenzte Laufzeit über Generationen hinweg. Darüber hinaus ist eine Skalierung und Ausweitung des Personenkreises und des Einzugsgebietes möglich. Eine Idee ist die Integrierung in bestehende Strukturen erfolgreich etablierter Regionalwährungen, wie beispielsweise des Chiemgauer Regiogelds (Chiemgauer).

Initiative Gemeinwohl-Grundeinkommen (Kassel)
Ellen Löchner, Danny Hügelheim, Markus Möller

Bei Interesse an der Umsetzung dieser Idee schreibt an: info@gaiamocracy.de

Joseph Beuys und die Idee des Grundeinkommens

Ein Gedenken zum 100. Geburtstag an das Vermächtnis Joseph Beuys‘

von Danny Hügelheim

Joseph Beuys wäre am 12. Mai dieses Jahres einhundert Jahre alt geworden.

Er gilt als einer der herausragendsten Künstler des 20. Jahrhunderts und als Vordenker zur Idee des bedingungslosen Grundeinkommens. Sein Wirken beeinflusste zahlreiche soziale Bewegungen und inspirierte ebenso zahlreiche Menschen zu einer ganzheitlichen Sichtweise auf Individuum, Gesellschaft, Kunst und Politik.

„Jeder Mensch ist ein Künstler. Das heißt: Jeder Mensch ist befähigt etwas zu dieser Gesellschaft beizutragen. Und somit hat auch jeder einen Anspruch auf ein Grundeinkommen – unabhängig von der Lohnarbeit.“  Beuys‘ Zitat im Theaterstück „Let Them Eat Money“ von Andres Veiel

Mit seinem anthropologischen Verständnis des erweiterten Kunstbegriffs und der damit verbundenen sozialen Plastik[i], welche die Gesellschaft als Gemeinschafts- und Gesamtkunstwerk bezeichnet, reiht sich Joseph Beuys zu den großen revolutionären Denkern des 20. Jahrhunderts ein. Dabei scheint er den Humanismusbegriff Erich Fromms[ii] ausgedehnt, Herbert Marcuses kritische Theorie[iii] weiterentwickelt und diese in der praktischen Realität seiner Aktionskunst selbst umgesetzt zu haben – wie z. B. mit dem Projekt der 7000 Eichen zur Dokumenta 7 oder dem Büro der „Organisation für direkte Demokratie durch Volksabstimmung“ zur Dokumenta 5 in Kassel.

Stets bereit zur Provokation der herrschenden Verhältnisse zeigte sich Joseph Beuys damit als lebendiges Beispiel des revolutionären Potenzials der Kunst in einem System mit durch und durch, wie er sagt, verknöcherten Strukturen. Er polarisierte damit erfolgreich indem er einerseits die, die sich auf seine Gedanken einlassen konnten, zu höheren Erkenntnissen und zu proaktiver Haltung vorantrieb und andererseits diejenigen, welche mitten im etablierten System behaftet waren, zuallererst zur Abwehrhaltung und Empörung provozierte, um dann mit diesen in einen lebendigen demokratischen Dialog zu geraten. Somit motivierte er in jedem Fall die Menschen zum Denken, Reflektieren und zur aktiven Teilnahme an dieser Gesellschaft.

Seine Vision einer befreiten Gesellschaft war die eines darin freien und schöpferischen Menschen und der daraus entstehenden freien und befriedeten Welt.

Durch Beuys‘ Begriff der sozialen Plastik, welcher in sich die menschliche Existenz (individuelle Freiheit), Gesellschaft und Utopie gemeinsam als einen künstlerischen und stetigen Schöpfungsprozess der Menschen begreift, eröffnet er den Raum für ein menschliches, schöpferisches Selbstverständnis und die Möglichkeit, bzw. gar die Notwendigkeit, das Schöpferische und Kreative in uns selbst zum Vorschein zu bringen und die Gesellschaft aktiv und bewusst mitzugestalten.

Beuys‘ anthropologische Gleichung und Utopie als Prozess

Die Gleichung „Denken=Plastik=Freiheit“ von Joseph Beuys definiert einen Freiheitsbegriff, in welchem schließlich das schöpferisch-kreative Moment der Selbstbestimmung und Selbstverwirklichung in sich zum Tragen kommt. Diese Gleichung, welche vor dem Hintergrund „Jeder Mensch ist ein Künstler“ als steter Prozess begriffen und im gemeinen Mund als menschliches Leben bezeichnet werden kann, ist darüber hinaus ebenso ein logischer wie anthropologischer Appell an die ganze Menschheit und zugleich an jeden Einzelnen kreativ, und somit proaktiv, zu werden, z. B. herrschende Unfreiheiten der eigenen schöpferischen Entfaltung aufzulösen und die soziale Wirklichkeit mitzugestalten. Es bedeutet, dass wir als Menschen nicht auf ein Grundeinkommen „warten“ müssen oder gar dürfen, um frei zu sein, sondern dass wir aus uns selbst heraus für unsere Utopien tätig sein müssen, um sie somit in den zeitlichen Moment der Gegenwart als Schöpfungsakt und -prozess zu transferieren und zu integrieren.

Für Beuys waren seine künstlerischen Aktionen, im Angesicht der Vorstellung von Existenz, Utopie und Gesellschaft als Prozess der sozialen Plastik, selbst auch bloße Beispiele kreativer Übungen. Wir als Menschen sollen üben und gestalten – es gehe um unsere Zukunft, um eine neue Gesellschaftsform, die sich in jedem Moment aus der künstlerischen Gestaltung der Gegenwart entwickele. Er sah das künstlerische (schöpferische) Potenzial in den Menschen und sein gesamtes Konzept seines Wirkens und Werkens galt der gesellschaftlichen „evolutionären Revolution“, um die herrschenden Verhältnisse und verknöcherten Strukturen nach und nach als Prozess durch jeden Einzelnen selbst aufzulösen.[iv]

Beuys‘ offene Form der sogenannten prozesshaften Utopie, als stetiger menschlicher Schöpfungsakt im sozialen Miteinander, nimmt jeden von uns als Mensch in jedem Moment unseres Seins in die Verantwortung, einzeln wie gemeinsam, unserer Schöpfungskraft bewusst zu werden und die Gesellschaft als soziale Plastik zu gestalten.

Joseph Beuys und das Grundeinkommen

„Auf Einkommen besteht ein Menschenrecht. Die Menschen haben bestimmte materiell zu erfüllende Bedürfnisse, Existenzminima, auch darüber Hinausgehendes. Und das steht ihnen zu, unabhängig von dem, was sie hervorbringen.“ Beuys‘ Zitat aus dem Spiegelintervew „Die Mysterien finden im Hauptbahnhof statt“[v]

Joseph Beuys war nicht nur bloßer Verfechter und Vordenker der Idee des Grundeinkommens, sondern in seinem allgemeinen und anthropologischen Konzept und Denken steckt die Idee des Grundeinkommens absolut drin. Die Umsetzung der Idee des Grundeinkommens verlangt gleichsam wie Beuys‘ Utopiebegriff eine offene und freiheitliche Gesellschaftsform, zu welcher sie als Idee und bloßer Begriff bereits selbst notwendig hinführt. Denn z. B. mit der Freiheit „Nein“ zu sagen in einer Gesellschaft mit Grundeinkommen werden herrschende Zwangsstrukturen obsolet und die Gesellschaft entfaltet sich zu einem offenen und freien Spiel einzelner Individuen. Darüber hinaus ist der Begriff des Grundeinkommens als Menschenrecht[vi], gleichsam wie die Idee des erweiterten Kunstbegriffs im Sinne der sozialen Plastik, eine anthropologische Erkenntnis und somit eine Konstante des Menschseins an sich, welche die Utopie in die Gegenwart verschiebt und ihre unbedingte Notwendigkeit bzw. sofortige Umsetzung logisch einfordert. Letztlich hinterfragt auch die Idee des Grundeinkommens mit ihrer bloßen Existenz die gegenwärtig herrschende Nutzung des allgemeinen und verengten ökonomischen Arbeitsbegriffs (mit dem lediglich Erwerbsarbeit gemeint ist) und anthropologisiert ihn zu seiner Wurzel zurück als allgemeine menschliche aktive Tätigkeit und entkoppelt somit die soziale Existenz von der Bedingung der Erwerbsarbeit durch die logische Definition des menschlichen Seins selbst.

Wer schließlich versucht die Idee des Grundeinkommens zu denken, wird also notwendigerweise zum Allgemeinen, dem Menschsein an sich, geführt, wodurch er beispielsweise unweigerlich auf den anthropologischen Begriff der Arbeit, bzw. auf das eigene schöpferische und freiheitliche Moment der menschlichen Existenz im Tätigsein, stößt. Dies kann nun auch dazu führen, dass sich mitunter historisch gewachsene, kulturelle Konflikte und Herrschaftsmuster auflösen und dabei jeder Mensch sich wieder gleichermaßen als Subjekt mit seinen zu Grunde liegenden Bedürfnissen und Fähigkeiten selbst wahrnehmen kann. Insbesondere wenn damit deutlich wird, dass das Kapital einer Gesellschaft nicht das Geld oder der materielle Reichtum an sich ist, sondern in der Schöpfungskraft in jedem einzelnen von uns liegt – wie durch Beuys‘ Werk „Kunst=Kapital“ deutlich wird.

Was können wir also von Joseph Beuys mitnehmen?

So schlüssig Beuys‘ Erkenntnis des erweiterten Kunstbegriffs scheint, so stimmig ist die Tatsache, dass wir alle gemeinsam die Schöpfer an der gegenwärtigen und der Möglichkeiten der zukünftigen Gesellschaft bzw. der gesamten Mensch- und Weltgemeinschaft sind.

Folgt man also Beuys‘ anthropologischem Gedanken, dass jeder Mensch ein „Künstler“ ist, weil jedem Menschen die Fähigkeit zum kreativen und schöpferischen Akt gegeben ist und somit Gesellschaft zum prozesshaften Gemeinschaftskunstwerk wird, dann sind wir also in jedem gegenwärtigen Moment unseres Seins mitverantwortlich, wie wir die soziale Plastik mitgestalten.

Was hält uns also davon ab, unser kreatives und schöpferisches Potenzial zu entfalten und uns selbst zu ermächtigen, Künstler*in und Schöpfer*in in dieser Plastik zu sein, in der wir gemeinsam leben und in Zukunft weiterhin noch leben wollen?

Joseph Beuys appellierte jedenfalls daran die Utopie in die Gegenwart zu holen und diese kreativ, schöpferisch und somit aktiv mitzugestalten und im Hier und Jetzt, als evolutionärer Prozess, in jeder Sekunde wahr werden zu lassen.

___

Zum Autor:

Danny M. Hügelheim ist aktives Mitglied im Netzwerk Grundeinkommen (AG Social Media, Online-Forum), der Regionalgruppe Bedingungsloses Grundeinkommen Kassel sowie Unterstützer*in weiterer sozialer Initiativen und Bewegungen. In der universitären Forschung befasst D. M. Hügelheim sich primär mit dem Prinzip und der Sozialphilosophie der Idee des Grundeinkommens und berät im Rahmen des Konzeptes einer regionalen Gemeinwohl-Dividende die Politik und Initiativ-Wirtschaft zur direkten Umsetzung eines partiellen Grundeinkommens auf kommunaler Ebene.


[i] Existenz als Prozess (Die soziale Plastik): „Das heißt, es geht nicht mehr darum, bildhauerisch einen Gegenstand zu formen, der so ist, wie er ist, sondern der sich in der Zeit seiner Existenz auch verändern kann“ (Bettina Paust). In Deutschlandfunkkultur „Unter diesem Hut steckt Utopia“ von Berit Hempel

[ii] z. B: Fromm, Erich (1982): Gesamtausgabe in zwölf Bänden. München.

[iii] z. B: Marcuse, Herbert (1967): Der eindimensionale Mensch […]. München.

[iv] WDR (2021): Twist – Beuys 2021. Utopie reloaded

[v] Spiegelinterview mit Joseph Beuys (1984): „Die Mysterien finden im Hauptbahnhof statt“

[vi] Der Begriff des Grundeinkommens gilt als ein unbedingtes Menschenrecht durch die folgenden vier Kriterien: Die Existenz sichernd und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichend; als individueller Rechtsanspruch; ohne Bedürftigkeitsprüfung; und ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen. (www.grundeinkommen.de/grundeinkommen/idee)

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Corona 2020 und das BGE 2022

Herzlich willkommen,

ich freue mich, dass Ihr alle der Einladung gefolgt seid, 2 Jahre nach dem Oster-Event „Beyond Corona“ * gemeinsam die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens zu feiern und uns gemeinsam an die Erfüllung vieler über Ostern 2020 gesammelten Träume oder wenigstens den Einstieg in deren Umsetzung zu erinnern.

*) Hier ging es um die Aufgabe: Stell dir vor, es ist Ostern im Jahre 2022. Du blickst auf die zwei letzten Jahre zurück und denkst dir: “Die letzten zwei Jahre hätten wir nicht sinnvoller nutzen können, um aus der Krise eine Chance und aus unserer Welt einen lebenswerteren Ort zu machen!”

Denn vor zwei Jahren war während der Corona-Krise 2020 plötzlich möglich geworden, was noch zwei Monate zuvor als unrealisierbar galt.

Schon lange gab es die Idee eines Bedingungslosen Grundeinkommens. Es ist ein Einkommen für alle Menschen,

  • das Existenz sichernd ist und gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht,
  • auf das ein individueller Rechtsanspruch besteht,
  • das ohne Bedürftigkeitsprüfung und
  • ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert wird.

Das Bedingungslose Grundeinkommen war aber unvorstellbar, bis die Menschen gemerkt haben, dass die Vorbehalte dagegen im Kern unbegründet sind. Denn anlässlich der Corona-Krise stellten sie fest, dass Arbeit und Leistung nicht an dem dafür erzielten Einkommen zu bemessen waren, sondern ihr Wert für die Gesamtgesellschaft der richtige Maßstab ist. Ehrenamtliche, prekäre, häusliche und unangemessen niedrig bezahlte Arbeit war systemrelevant geworden und vor allem zeigte sich in der Krise, dass sich die Menschen auch in Quarantäne und trotz damit quasi verordneter Untätigkeit aus freien Stücken engagierten, ihre unverschuldete Arbeitslosigkeit oder fehlende Aufträge sie zwar existentiell bedrohten, aber nicht an Solidarität mit anderen hinderten.

Eine Flut von Petitionen öffnete vielen nicht nur in Deutschland, sondern europa- und weltweit die Augen, dass Erwerbseinkommen nicht durch eine gerade in der Politik viel zitierte „harte Arbeit“ automatisch garantiert war und staatliche Hilfen zwar für große Unternehmen gewährt wurden, aber bei den Freiberuflern, Solo-Selbstständigen, Familienversorgenden und somit bei den meisten Menschen gar nicht ankamen.

Der Unmut über die entwürdigende Beantragung und Gängelei im Zusammenhang mit – in einem Sozialstaat eigentlich selbstverständlichen – Unterstützungen einerseits und die Freigiebigkeit gegenüber Konzernen andererseits wurde immer größer.

Dabei hat doch jeder Mensch schon mit seiner Geburt erfahren, wie ein bedingungsloses Grundeinkommen funktioniert. Denn nach einem kurzen Lebenszeichen erhalten Kinder – zumindest in den meisten zivilisierten Ländern wie Deutschland – liebevolle Zuwendung, Essen und Trinken sowie sonstige Versorgung, ohne sich vorher verpflichten zu müssen, dass sie einer Arbeit nachgehen werden, regelmäßig Schulungen besuchen oder Sozial­dienste ableisten. Sie erfahren einen Vertrauensvorschuss, den später fast nur noch Vermögende genießen. Diesen billigt man einen verantwortungsvollen Umgang mit ihrem Erbe, ihren Unternehmen usw. zu, während Erwerbslose unbedingt zu ihrem eigenen Wohle an die Hand genommen und notfalls mit Sanktionen zu einem vermeintlich besseren Verhalten gezwungen werden müssen.

Obwohl im deutschen Grundgesetz die „Würde des Menschen als unantastbar“ garantiert wird und insofern ein Grundeinkommen als Existenzsicherung geradezu das erste Grundrecht darstellt, hatte noch 2019 das Bundesverfassungsgericht die damals geltende Sanktions­praxis bei Sozialleistungen wie der Grundsicherung für grundsätzlich verfassungskonform beurteilt.

Der mit einem Grundeinkommen verbundene Paradigmenwechsel, nicht mehr arbeiten zu müssen, um leben zu können, sondern stattdessen leben und frei entscheiden zu dürfen, was man mit dem Leben anfängt, war in der deutschen Gesellschaft noch eher verpönt.

So war das Grundeinkommen oft als ungerecht bezeichnet worden, weil es angeblich im Gießkannenprinzip allen Menschen und nicht nur den vermeintlich wirklich Bedürftigen ausbezahlt wird. Ein Sozialstaat müsse sich vorrangig bzw. sogar ausschließlich um diejenigen kümmern, die sich nicht selbst helfen können. Doch in der Krise zeigte sich, dass die bisherige Grundsicherung und der mit Milliarden finanzierte so genannte Schutzschild die wirklichen Gießkannen waren, mit denen Hilfszahlungen willkürlich und ungerecht geleistet wurden.

Entweder waren einzelne Bevölkerungsgruppen komplett vom Leistungsbezug ausgeschlossen oder Anspruchsberechtigte waren technisch und intellektuell nicht in der Lage, die notwendigen Anträge zu stellen. Zudem sind selbst bei vorab aufwändig geprüften Auszahlungen spätere Rückforderungen dieser vermeintlichen „Zuschüsse“ nicht ausgeschlossen gewesen.

Eine zunächst bedingungslose Auszahlung eines die eigene Existenz sichernden Betrages an alle behandelt dagegen die Menschen gleichermaßen gerecht. Dabei ist eine nachträgliche Prüfung unverhältnismäßiger Zuwendungen überhaupt nicht ausgeschlossen. Dieser Ausgleich kann z.B. bei einer steuerlichen Veranlagung in Kenntnis aller individuellen Gesamteinkünfte erfolgen.

Das Bedingungslose Grundeinkommen ersetzt insofern nicht den Sozialstaat, wie von vielen befürchtet, sondern ergänzt und verbessert ihn, ja das Grundeinkommen vollendet den Sozialstaat überhaupt erst.

Das Grundeinkommen wäre bereits bei der Corona-Pandemie die beste Antwort auf die Krise gewesen. Sicherlich war damals wie heute ein Grundeinkommen nicht die Lösung aller Probleme, aber es ermöglicht einfache oder sogar optimale Lösungen.

Ein Zusammenleben auf Augenhöhe, eine gegenseitige Wertschätzung, leichtere Rücksicht­nahme auf die Natur und die eigene Gesundheit sowie die Neubesinnung auf Werte jenseits von Wirtschaftswachstum und ungebremstem Fortschritt bescheren allen Menschen ein besseres Leben.

Nicht die Einkommensschwachen waren und sind die angeblichen Schmarotzer unserer Gesellschaft, sondern diejenigen, die dafür verantwortlich sind, dass unsere gesamtgesellschaftlichen Erfolge und Erträge bei einer viel zu kleinen Zahl von Begünstigten landen.

Eine gerechtere Verteilung des Vermögens und die Anerkennung, dass jeder Mensch eine bedingungslose Existenzberechtigung hat, die von vielen sogar als ein wesentliches Menschenrecht formuliert wird, ließen sich schon immer in einem Grundeinkommen umsetzen.

Die Erkenntnisse der seit vielen Jahren aktiven Grundeinkommens-Befürwortenden kamen jedoch für Corona zu spät. Denn z.B. die im April 2020 in Rekordzeit unterzeichnete Bundes­tags­petition wurde erst im Herbst nach der Krise überhaupt im Bundestagsausschuss behandelt und erwartungsgemäß auch dann nicht sofort umgesetzt.

Aber die Online-Petitionen mit mehreren hunderttausend Mitunterzeichnenden und die zusätzlich eingereichten Bundestagspetitionen – u.a. wurde eine von spontan fürs Grundeinkommen Begeisterten bei einem phänomenalen Hackathon erarbeitet – sowie die öffentliche Diskussion bei zuvor eher skeptischen Wissenschaftler:innen und in immer mehr Medien ließen die Stimmung in Richtung eines wenigstens befristeten Grundeinkommens kippen, auch wenn dieser Begriff noch gemieden und die Umsetzung eben zunächst nicht begonnen wurde.

Die Idee eines nun auch dauerhaften Grundeinkommens ließ den im Vorjahr erschienenen Zukunftsroman von Daniel Weißbrodt schneller als von ihm selbst erwartet Realität werden. Denn das in seinem „Kurzen Abriss der deutschen Geschichte 2022-2050“ beschriebene Motto sollte bereits am 1. April 2022 umgesetzt werden, nämlichWie das bedingungslose Grundeinkommen unser Leben und unsere Gesellschaft verändert hat“.

Heute ist es für uns eine Selbstverständlichkeit, wie durch die Entkopplung der Arbeits- bzw. sonstigen Leistung vom Einkommen zur Existenzsicherung eine Kreativität bei den Menschen freigesetzt wurde, die letztlich sogar die Produktivität der Gesellschaft erhöht und auch den früheren Hauptprofiteuren unserer Wirtschaft zugutekommt.

So dürfte auch die uralte Neiddebatte schon bald ein Ende haben. Viel zu lange gönnte man seinem eigenen Nachbarn kein „unverdientes“ oder leistungsloses Einkommen etwa in Form von Sozialleistungen, während Vermietern und Aktionären wie selbstverständlich ihr ebenso „leistungsloses“ Einkommen zugebilligt wurde.

Die Einsicht hat gesiegt, dass ein Grundeinkommen nicht nur für Einzelne, sondern eben für alle, auch vermeintlich dadurch finanziell höher Belastete gut ist.

Lasst uns nun gemeinsam daran weiterarbeiten, dass mit dem Grundeinkommen das Bildungsniveau, die Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben und der Schutz unserer Natur verbessert werden und der sozial-ökologische Wandel erfolgreich ist.

Wer sich noch wundert, warum das Bedingungslose Grundeinkommen nicht schon viel früher eingeführt wurde, ist herzlich eingeladen, die Gründe dafür in Kleingruppen oder auf einem der zahlreichen Treffen von Grundeinkommens-Initiativen zu erörtern.

Noch schöner ist es natürlich, die erfolgreichen Wege zum Bedingungslosen Grundeinkommen zu besprechen. Dafür stand und ich stehe ich auch weiterhin gern bundesweit zur Verfügung. Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit.

Joachim Winters (www.bge.jetzt) Ostern 2020 bzw. 2022

Netzwerk Grundeinkommen Südniedersachsen

Aus technischen Gründen ist das http://www.grundeinkommen-goettingen.de vorübergehend nicht erreichbar. Das Informationsangebot wird jedoch schnellstmöglich wieder zur Verfügung stehen.

Die nächsten Termine zum BGE in Südniedersachsen sind:

Mittwoch, 29. Mai 2019, ab 19.30 Uhr (Einlass ab 19 Uhr)
ARGUMENTED REALITY. philosophy to go: Was ist der Sinn?
StartRaum, Friedrichstr. 3/4, Göttingen
Philosophie für alle / Lecture Performance / Drink&Think – eine Produktion von StartRaum Göttingen in Kooperation mit Sartorius Kulturstoff: „Die philosophy to go Reihe im StartRaum ist ein neuartiges Showformat, mit dem wir die Philosophie aus dem akademischen Elfenbeinturm herausholen und zeigen möchten, dass philosophisches Denken und Diskutieren ein tolles Tool für alle ist. In einem Mix aus Vortrag, theatraler Installation und Konzert wird das Publikum von Philosoph und Gastgeber Manuel Scheidegger in einen gemeinsamen DenkRaum geführt, mit Fragen und Argumenten inspiriert und zum Nachdenken und Mitdiskutieren eingeladen. In der neuen Folge WAS IST DER SINN? stellen wir die große Sinnfrage: Was heißt es zu wissen, wer man ist? Was bedeutet Arbeit für uns? Und warum tut eine kleine Auszeit vom Ego
manchmal ganz gut? – Wieder präsentieren wir einen Remix aus alten philosophischen Helden, überraschenden Gedanken und gegenwärtigen Fragen – immer mit Blick darauf, was sie uns im eigenen Leben an neuen Perspektiven bringen. Mit Elektro-Musik von Mittekill aus Berlin, dem
Schauspieler Gabriel von Berlepsch vom DT, Lichtspielereien des Designduos Kathrin Pohl und Paul van Laar, der Yogini Claudia Irion und philosophischen Inspirationen von Osho (indischer Mystiker) bis Grundeinkommen – präsentiert von Gastgeber und Philosoph Manuel Scheidegger.
Performance: ca. 1,5 h; Get-Together: open end
Vorverkauf: 5/10 Euro // Abendkasse: 7/12 Euro // für StartRaum-CoWorker frei

Samstag, 1. Juni 2019, 10 bis 16 Uhr
Workshops „Grundeinkommen kontrovers“
Grünes Zentrum, Wendenstr. 5, Göttingen
Impulsvortrag, Meinungsaustausch und Arbeitsgruppen (World-Cafés u.ä.) rund um das Bedingungslose Grundeinkommen (Eintritt frei mit Selbstverpflegung)

Geplanter Ablauf:
1) Grundeinkommen in der öffentlichen Debatte
2) Grundeinkommen kontrovers
World Cafè – Themen nach Interessen der Teilnehmenden z.B.

  • Finanzierung
  • Geschlechterverhältnis
  • Erwerbsarbeit
  • Gesundheit
  • Geldsystem
  • Postwachstum

Weitere Auskünfte gibt es unter B_G_E@posteo.de.

Freitag, 7. Juni 2019, 18.30 Uhr
„Ein grüner Weg zum Grundeinkommen“
Café & Bistro Lavendel, Rathausplatz, Bovenden

Statt des regelmäßigen Treffens (jeden 1. Freitag im Monat) vom Netzwerk Grundeinkommen Südniedersachsen/Arbeitskreis Grundeinkommen lädt im Juni  der Ortsverband von Bündnis90/Die Grünen zu einer besonderen BGE-Veranstaltung ein:

Robert Habeck hat in einem Debattenbeitrag für neue Grundsatzprogramm von Bündnis90/Die Grünen eine sanktionsfreie Garantiesicherung vorgeschlagen, die das Hartz IV-System ablöst.
Zentrale Elemente dieses Vorschlags sind:
  • Anreiz statt Bestrafung
  • Existenzsichernde Grundsicherung
  • Zuverdienst wird attraktiver
  • bedingungslose aber bedarfsgerechte Auszahlung
  • Bündelung aller existenzsichernden Leistungen
Bei dem Treffen geht es um die Frage, ob dieser Vorschlag ein grüner Weg zu einem Grundeinkommen wäre.
Weitere Auskünfte gibt es unter B_G_E@posteo.de.

 

 

Konzept der NL zum BGE

„Menschen sind keine Bäume. Sie bewegen sich. Arbeitnehmer müssen ihre erworbenen Ansprüche überall in der EU unbürokratisch nutzen können. Wir setzen uns für eine europaweite Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenabsicherung ein. Bis zu einem Mindesteinkommen sollen Sozialversicherungen steuerfinanziert werden. Darüber hinaus fordert Chris ein europaweites Recht auf Homeoffice wie in den Niederlanden.“

Forderung eines Bedingungslosen Grundeinkommens

Parteiprogramm: Das Grundeinkommen als sozial-liberale Antwort auf die zukünftigen Probleme der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Die Neue Liberale – die Sozialliberalen setzt sich für die Einführung eines Grundeinkommens (kurz: GE) ein, das jedem Mitglied der Gesellschaft unabhängig von seiner wirtschaftlichen Lage und Gegenleistung ausgezahlt wird. Das GE wird lebenslang bezahlt und stellt einen individuellen Rechtsanspruch dar. Die Höhe ist existenzsichernd und ermöglicht die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Das GE wird ohne Bedürftigkeitsprüfung und Zwang zur Arbeit oder anderen Gegenleistungen gewährt.

In der Einführung eines GE sieht die Neue Liberale – Die Sozialliberalen eine angemessene sozialliberale Antwort auf die sozialen Herausforderungen, die mit der Digitalisierung der Arbeitswelt einhergehen werden, aber auch die Chance, durch die Entkoppelung von Einkommen und Erwerbsarbeit den Einzelnen vollumfänglich zu einer selbstbestimmten Lebensgestaltung zu ermächtigen.

Die Herausforderung: Der gegenwärtige Sozialstaat vertritt kein Konzept von Arbeit, wie es eine liberale Gesellschaft in Zeiten der der Digitalisierung erfordert Der gegenwärtige Sozialstaat erweist sich als eine Institution, die stark dem traditionellen Arbeitsbegriff und der mit ihm verbundenen Arbeitsethik verhaftet ist. Demnach bildet die Erwerbstätigkeit den Mittelpunkt des Lebens, um den herum die Freizeit gestaltet wird. Diese Sichtweise führt dazu, dass die Erwerbsarbeit einen besonders hohen Stellenwert erhält, da diese Arbeit für den Unterhalt des Lebens und die gesellschaftliche Integration sorgt. Ihr
kommt infolgedessen ein hoher verpflichtender Charakter zu. Dementsprechend gibt er den Bürgerinnen und Bürgern in hohem Maße normative Ziele für eine sinnvolle Lebensgestaltung über Erwerbsarbeit vor und aktiviert sie auch ausschließlich in Richtung dieser Ziele. Damit verletzt er das für den Liberalismus wichtige Neutralitätsprinzip, nach dem sich der Staat unterschiedlichen Formen der Weltanschauung oder Lebensführung gegenüber neutral verhalten soll. Deshalb macht er die soziale Absicherung der Menschen in Form von Bedürftigkeitsprüfungen, Auflagen und Auferlegung von Erfüllungspflichten in hohem Maße vom Erreichen der von ihm vorgegebenen Ziele abhängig. Im Zuge der Digitalisierung hat sich aber eine Arbeitsethik herausgebildet, die die Leidenschaft für die Tätigkeit stärker in den
Fokus rückt. Sie vertritt die Ansicht, dass jeder Mensch bereit ist, sich für die Gesellschaft einzubringen, wenn die Rahmenbedingungen hierzu stimmen. Arbeit wird nicht mehr als Voraussetzung für eine Selbstentfaltung in der Freizeit angesehen, sondern unmittelbar zu einem Feld der Sinnstiftung der eigenen Existenz. Damit einher geht die Öffnung des Arbeitsbegriffs: Arbeit ist nicht mehr nur die Erwerbsarbeit im engeren Sinne, sondern umfasst auch Tätigkeiten im kreativen oder Bildungssektor, Familienarbeit oder die
Ausübung eines Ehrenamtes.
Fazit: Der gegenwärtige Sozialstaat weist durch seine Ausrichtung auf die traditionelle Form der Erwerbsarbeit einen ausgesprochen paternalistischen Charakter auf, der das Recht des Einzelnen auf eine selbstbestimmte Lebensgestaltung einschränkt und daher aus liberaler Sicht grundsätzlich abzulehnen ist. Stattdessen sollen alle Tätigkeiten, die zum Wohle der
Gesellschaft erbracht werden und dabei der individuellen Selbstentfaltung dienen, zukünftig als gleichwertig angesehen und durch ein Höchstmaß an Freiheit und Freizügigkeit ermöglicht werden.
Der digitale Wandel in unserer Gesellschaft wird auch die Arbeitswelt grundlegend verändern Die zunehmende Digitalisierung und Automatisierung der Produktions- und Distributionsprozesse wird den Arbeitskräftebedarf in diesen Bereichen drastisch verringern. Ob in anderen Bereichen wie dem Dienstleistungssektor so viele Arbeitsplätze neu entstehen, um diesen Verlust kompensieren zu können, ist fraglich. Neu entstehende Arbeitsplätze werden nicht über ein Berufsleben hinweg ausgeübt werden können. Erwerbsbiografien werden bei immer mehr Menschen immer wieder durch längere Phasen der Weiter- oder Neuqualifizierung unterbrochen werden. Angesichts solcher Erwerbsbiografien wird der dabei erworbene Rentenanspruch für immer weniger Menschen ausreichen, eine Existenz oberhalb der Grundsicherung zu gewährleisten.
Fazit: Die Finanzierung des Sozialstaats durch den Faktor Arbeit ist nicht mehr zukunftsfähig. Das Festhalten an der Kopplung von Erwerbstätigkeit im klassischen Sinn und Einkommen wird massive sozialpolitische Probleme aufwerfen.

Die Ungleichheit der Einkommen und der privaten Vermögen ist sehr hoch
Trotz hoher Erwerbsquote und die Integrierung vieler Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt ist die Ungleichheit der Einkommen stark gestiegen. „Bei den unter 40-Jährigen ist sie heute doppelt so groß wie in den 1970er Jahren“. Analog verhält es sich bei den privaten Vermögen. „Den reichsten zehn Prozent gehören fast zwei Drittel des gesamten Privatvermögens. Die unteren 40 Prozent der Bevölkerung verfügen praktisch über kein Nettovermögen […]“.
Wenn die oberen Einkommensschichten auch für einen erheblichen Anteil des Einkommenssteueraufkommens sorgen, so hat es unser gegenwärtiges System der Transferleistungen offensichtlich nicht verhindern können, dass sich Vermögensunterschiede ausbilden konnten, die zu den höchsten in der Eurozone gehören.
Fazit: Die Struktur des gegenwärtigen Steuer- und Sozialsystems ist nicht geeignet, extreme Ungleichheiten bei den Einkommen und den privaten Vermögen und damit Chancenungleichheit in der Gesellschaft zu verhindern.
Die Vielfalt unterschiedlichster Transferleistungen führt zu Intransparenz und Überbürokratisierung In Deutschland gibt derzeit eine Vielzahl unterschiedlicher staatlicher Transferleistungen. Zu den wichtigsten zählen Arbeitslosengeld II, Kindergeld, Wohngeld, Elterngeld, Bafög. Alle diese Transferleistungen sind mit einer eigenen Bürokratie hinterlegt, die finanzielle und personelle Ressourcen binden. So verbringt ein ARGE-Mitarbeiter derzeit 60% seiner Arbeitszeit damit, Bedürftigkeitsprüfungen vorzunehmen, auf deren Grundlage er ALG II-Bescheide erstellt werden.
Fazit: Im Bereich der staatlichen Transferleistungen gibt es eine aufgeblähte Bürokratie und einen damit zusammenhängenden Ressourcenverlust.
Unsere Vision: Sozialliberale Prämissen der Problemlösung
Als sozialliberale Partei stehen wir für das Recht jedes Menschen, sein Leben selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu gestalten. Dieses Recht setzt einerseits einen geschützten Raum voraus, in dem sich der Einzelne frei, d.h. unabhängig von den Ansprüchen anderer, entfalten kann, zum anderen aber auch eine Ressourcenausstattung, die es ermöglicht, von dieser Freiheit auch Gebrauch zu machen. Aus diesem sozialliberalen Prinzip ergeben sich
folgende Prämissen der Lösung zukünftiger sozialpolitischer Probleme:
Grundrecht auf existenzielle Grundsicherung 
Der Anspruch auf eine Absicherung durch den Sozialstaat in Form von Gesundheitsleistungen, Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Rente darf nicht länger als etwas angesehen werden, das durch Erwerbsarbeit erworben werden muss. Vielmehr muss es wie andere Freiheitsrechte als ein Grundrecht aufgefasst werden, das dem Menschen qua Existenz zusteht.
Vertrauen in die gesellschaftliche Verantwortung der Menschen 
Nach Ansicht der Neue Liberale – Die Sozialliberalen entspricht es einem Grundbedürfnis der überwiegenden Mehrheit der Menschen, bei der selbstbestimmten Lebensgestaltung aus eigenem Antrieb heraus auch anderen Menschen nützlich zu sein. Diese Mehrheit besitzt eine intrinsische Motivation, ihren Beitrag für einen gesellschaftlichen Wohlstandszuwachs zu leisten. Nicht zuletzt das Vertrauen in diese Motivation bildet das Fundament einer freien
Gesellschaft. Psychologische Studien belegen empirisch, dass dieses Vertrauen in die Mehrheit der Menschen begründet ist. Bei der Befürchtung, die Menschen würden unter dem Einfluss des GE faul, handelt es sich also um ein anthropologisches Vorurteil.
Leitlinien und Maßnahmen: Mit Blick auf die oben beschriebenen Probleme geht es aus sozialliberaler Sicht im Wesentlichen um vier sozialpolitische Ziele:
1. jedem Einzelnen einen zusätzlichen quantitativen und qualitativen Freiheitsgewinn zu sichern;
2. den Sozialstaat an die sich verändernde Arbeitswelt anzupassen;
3. eine weitere Öffnung der Einkommens- und Vermögensschere zu verhindern;
4. durch die Schaffung von Synergieeffekten im Bereich der öffentlichen Verwaltung Bürokratieabbau zu ermöglichen.

Je nach konkreter Ausgestaltung des GE können diese Ziele durchaus unabhängig voneinander angestrebt werden. So lässt sich etwa die Funktion als Instrument der Umverteilung (Ziel 3) von den anderen oben formulierten Zielen abkoppeln. Damit ergeben sich zwei Leitfragen:
(1) Soll überhaupt ein GE eingeführt werden?
Und (2) Wie soll es konkret ausgestaltet sein?
Grundeinkommen: Modernisierung des Sozialstaates und Liberalitätsgewinn für Alle 
Aus liberaler Sicht ist die erste Fragen zu bejahen: Um die soziale Absicherung an die sich wandelnden Bedingungen der Arbeitswelt anzupassen setzen sich die Neue Liberale – die Sozialliberalen für die Einführung eines Grundeinkommens ein, das die wirtschaftliche Existenz des einzelnen sichert, die Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben gewährleistet, einen individuellen Rechtsanspruch begründet, der vom Empfänger nicht eigens initiiert werden muss, und das die Gleichbehandlung aller Lebensmodelle sicherstellt. Um zudem Freiheitsgewinne für alle zu erreichen, wird dieses Grundeinkommen bedingungslos gewährt, d.h. ohne vorhergehende Bedürftigkeitsprüfung, ohne Zwang zur Erwerbsarbeit und ohne Verpflichtung zu einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Das GE ersetzt die meisten der
gegenwärtigen Transferleistungen mit ihren jeweiligen personalintensiven Bedürftigkeitsprüfungen und führt dadurch zu einem wirksamen Abbau bürokratischer Strukturen.
Das Grundeinkommen als Instrument der Umverteilung 
Aus sozialer Sicht ist das GE so auszugestalten, dass es der Ungleichheit bei Einkommen und Vermögen entgegenwirkt. Inwieweit das GE entsprechend wirksam wird, hängt dabei im Wesentlichen von folgenden Faktoren ab:
• von seiner Höhe,
• von der Dauer der Zahlung,
• vom anspruchsberechtigten Personenkreis,
• von der Organisation der Leistungsgewährung.
Je höher der zur Auszahlung gebrachte Betrag (450 oder 1100 Euro?), je länger der Bezugsanspruch (lebenslänglich oder nur bis zum Rentenbeginn?), je größer der Kreis der anspruchsberechtigten Personen, desto größer wird der Betrag, der durch Steuereinnahmen refinanziert werden muss. Je nach Definition dieser Faktoren erfüllt das GE also eine mehr oder weniger ausgeprägte Umverteilungsfunktion. Da es sich beim GE nicht mehr um eine
Sozialversicherung, sondern um eine steuerfinanzierte Sozialleistung handelt, ist seine Finanzierung in jedem Fall eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie wird eine Anpassung des gegenwärtigen Steuer- und Sozialsystems notwendig machen.
Finanzierung: Die Neue Liberale – die Sozialliberalen setzt sich dafür ein, die Finanzierung des Grundeinkommens dadurch zu sichern, dass
• es die meisten der bislang ausgezahlten Sozialleistungen ersetzt und durch den dadurch möglichen Bürokratieabbau Verwaltungskosten erheblich gesenkt werden können (Leistungen bei Sonderbedarfen, z.B. infolge von Behinderung, bleiben bestehen);
• alle Einkommensarten zukünftig gleich besteuert und Ausnahmetatbestände und Subventionierungen konsequent abgebaut werden;
• Finanztransaktionen besteuert werden;
• die Produktionsgewinne durch Automatisierung einer Besteuerung zugeführt werden (z.B. durch eine sog. „Robotersteuer“);
• die derzeitige Konsumbesteuerung moderat erhöht wird.
Stufenweise Einführung des Grundeinkommens 
Die Neue Liberale – die Sozialliberalen setzt sich für die schrittweise Einführung des GE und den schrittweisen Umbau des Sozial- und Steuersystems ein. Nach jedem Schritt können die erzielten Effekte evaluiert und kann Fehlentwicklungen entgegengesteuert werden. Folgende Schritte sind dabei vorstellbar:
1. Neugestaltung des Einkommensteuerrechts: Gleichbesteuerung aller Einkommensarten, Abbau von Ausnahmetatbeständen, Erhöhung von Steuersätzen und Freibeträgen, Einführung der Besteuerung der Arbeitsleistung von Maschinen („Robotersteuer“);
2. Fixierung des GE im Sozialgesetzbuch;
3. Ersetzen des Kindergeldes durch ein Grundeinkommen für Kinder;
4. Ersetzen des BaFöG durch ein Grundeinkommen für Bildung und Ausbildung
5. Ersetzen des Elterngeldes durch ein Grundeinkommen für Eltern;
6. Ersetzen des ALG I und II durch ein Grundeinkommen für Arbeitslose;
7. Einführung eines GE für alle Erwachsenen.
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